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Ortenau Jobcenter

Das Ortenau Jobcenter gehört zu den gut 100 Jobcentern im Bundesgebiet, die die Langzeitarbeitslosen in kommunaler Eigenregie betreuen.

Die Kernaufgaben der knapp 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhalten die zügige und korrekte Sicherung des Lebensunterhaltes für die Leistungsberechtigten und die nachhaltige Integration möglichst vieler Arbeitsuchender in den ersten Arbeitsmarkt. Den Arbeitgebern bieten wir professionelle Unterstützung bei der Personalsuche durch eine passgenaue Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie eine nachsorgende Betreuung. Die Dienstleistungen werden dezentral an den Standorten in Offenburg, Lahr, Kehl, Achern und Wolfach erbracht.

Ortenau Jobcenter führt Online Dienste ein
Im Ortenaukreis führt das Ortenau Jobcenter erste digitale Lösungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Bürgergeld ein. Ab sofort ist es möglich, erforderliche Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmeldungen online auszufüllen und einzureichen. Mit diesem Angebot soll verstärkt ein schneller, sicherer und nutzerorientierter Service eingeführt werden. Weiter wird die Möglichkeit geboten, direkt Dokumente und Nachweise hochzuladen und sicher zu übermitteln.

Zum Onlineservice

Weiterbewilligungsantrag

Bürgergeld wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (6 bzw. 12 Monate). Endet der Bewilligungszeitraum ist ein Weiterbwilligungsantrag zu stellen. Damit wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Leistungen besteht. Dem Weiterbewilligungsantrag sind erforderliche Nachweise, wie z.B. Kontoauszüge über die vergangenen drei Monate und Lohnabrechnungen beizufügen.

https://ortenaukreis.form.cloud/formcycle/form/alias/1/ALGII-WBA/

QR-Code WBA (KOA)

Ab dem  1. Januar 2023 gilt eine Karenzzeit für Vermögen, weshalb wir zur Prüfung des Weiterbewilligungsantrags die Anlage VM benötigen.

Veränderungsmeldung & Einreichen von Unterlagen

Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können über die Veränderungsmeldung schnell und sicher und mit den entsprechenden Nachweisen übermittelt werden.

Haben sich die Kosten der Unterkunft (Miete oder Heizung z.B. Abschlagszahlung an Energieversorger) geändert oder haben Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten, dann können Sie dies einfach online mitteilen. Gleiches gilt bei Einkommensänderungen oder Nachweis von Vermögenswerten.

Auch die Änderung der Bankverbindung oder Angaben zur Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft ( z.B. Zuzug oder Auszug, Geburt eines Kindes ) können so übermittelt werden. Entsprechende Nachweise und Dokumente zu Ihren Angaben laden Sie einfach hoch.

Auch wenn Sie aufgefordert wurden, Unterlagen einzureichen, können Sie dies über die Veränderungsmeldung einfach und sicher erledigen.

https://ortenaukreis.form.cloud/formcycle/form/alias/1/form_9/

QR-Code Veränderungsmitteilung / Unterlagen einreichen (KOA)



Weitere Services sind geplant und in Vorbereitung.


Dienstleistungen der Sachgebiete

Projekte

Gesundheit4PunktZukunft - Bundesprogramm Rehapro

Logo GEsundheit4PunktZukunft

Hier gelangen Sie direkt zur Projektwebseite.

UNTERSTÜTZUNG FÜR GESUNDHEITLICH BELASTETE FAMILIEN AUS DEM ORTENAUKREIS

Arbeitslosigkeit stellt ein Gesundheitsrisiko dar und wirkt sich nicht nur auf die arbeitslosen Menschen selbst,
sondern auch auf deren ganze Familie aus. Mit „Gesundheit4PunktZukunft“ hat das Jobcenter Ortenaukreis ein
Projekt ins Leben gerufen, das vor allem von Krankheit belastete Familien (sowohl erkrankte Elternteile als auch erkrankte Kinder) unterstützen und in ihren Gesundheitskompetenzen stärken möchte. Auf Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit arbeiten fünf systemisch qualifizierte Coaches aufsuchend mit den Familien und beraten sie direkt in ihrem häuslichen Umfeld. Ergänzend dazu werden im Laufe der Projektzeit gesundheitsfördernde Gruppenangebote, teilweise im digitalen Format, entwickelt und die verschiedenen Rechtskreise, mit denen die Familien zu tun haben (z.B. Jobcenter und Jugendamt), besser untereinander vernetzt.

DIE ANGEBOTE IM ÜBERBLICK

  • Familiencoaching: Klärung und Hilfe im Umgang mit psychischen und körperlichen Belastungen, gemeinsame Erarbeitung Ihrer Ziele und Entwicklung von möglichen Lösungen, Unterstützung bei innerfamiliären Konflikten
  • Gesundheitsbezogene Gruppenangebote: Vorträge, gemeinsame Aktivitäten wie z.B. gesundes Kochen oder Wandern, Aktivitäten für mehr Fitness und innere Balance
  • Aufklärung über Ansprüche im Sozial- und Gesundheitswesen, bei Bedarf Hilfe bei der Inanspruchnahme und Vermittlung

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND WEITERE INFOS

  • Sie sind eine Familie mit Kindern und leben unter einem Dach.
  • Sie, eines oder mehrere Ihrer Familienmitglieder sind gesundheitlich belastet.
  • Sie leben (noch) von Bürgergeld oder erhalten dieses ergänzend.

Das Projekt läuft bis zum 31.10.2026 und die Teilnahme am Projekt ist für rund ein Jahr vorgesehen. Wenn wir
Ihr Interesse geweckt haben und Sie das rehapro-Team kennenlernen möchten, sprechen Sie Ihre persönliche
Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter an oder kommen Sie einfach zu den
Öffnungszeiten in der offenen Anlaufstelle in Offenburg vorbei. Wir freuen uns auch über Ihren Anruf oder eine
E-Mail!

KONTAKT
Küfergasse 3
77652 Offenburg
0781 805 9391 (Projektleitung Marcel Wenk)
info@rehapro-ortenau.de
www.rehapro-ortenau.de

Öffnungszeiten der offenen Anlaufstelle:
dienstags von 10 bis 12 Uhr
donnerstags von 13 bis 15.30 Uhr

JobAkademie

Das Ortenau Jobcenter führt seit Januar 2013 in der Dienststelle Offenburg und seit März 2014 in der Dienststelle Lahr sehr erfolgreich die Maßnahme JobAkademie durch. Das vorrangige Ziel der JobAkademie ist es, arbeitsmarktnahe Neuantragsteller auf Bürgergeld durch eine sofortige und intensive Betreuung umgehend in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Grundgedanke der JobAkademie ist:

„Ihr Job ist es, Arbeit zu finden – unser Job ist es, Sie dabei zu unterstützen!“

Die Arbeit in der JobAkademie lässt sich unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zusammenfassen. Die Teilnehmer werden im gesamten Bewerbungsprozess begleitet. Hierzu gehört die Recherche nach passenden Stellen ebenso wie die Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen bis hin zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

Unterstützung erhalten die Teilnehmer von den qualifizierten Mitarbeitern der JobAkademie. Wichtig ist darüber hinaus der regelmäßige Kontakt zu den Firmenberatern der Kommunalen Arbeitsförderung. Bei der Stellenrecherche ist man somit nicht nur auf die Stellen aus dem Internet oder der Tagespresse abhängig, sondern kann die guten Kontakte der Firmenberater zur regionalen Wirtschaft nutzen.

Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Genehmigung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Die vorrangige Zielsetzung von AGH ist die (Wieder-) Heranführung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dienen insbesondere dazu, einerseits die „soziale“ Integration zu fördern als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen und damit die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Förderdauer beträgt in der Regel sechs Monate, kann jedoch in begründeten Fällen verlängert werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in AGH zugewiesen werden.
Die rechtlichen Regelungen zu AGH finden sich in § 16d SGB II. Die Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein.

Zusätzlichkeit

Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

Öffentliches Interesse

Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigen Leistungsberechtigten zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.

Wettbewerbsneutralität

Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch ihre Entstehung verhindert wird.



Positivbeispiele


Arbeitgeber

Fördermöglichkeiten

Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können zur Eingliederung von behinderten, schwerbehinderten oder älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beschäftigungsdauer mindestens doppelt so lange ist wie die Förderdauer.


Stellenbezogene Qualifizierung
In Verbindung mit einem festen Arbeitsverhältnis unterstützt das Ortenau Jobcenter Qualifizierungsmaßnahmen. Sollte beim Arbeitnehmer kurzfristig Schulungsbedarf bestehen, so stimmen wir die Weiterbildung (Inhalt/Träger) mit dem Arbeitgeber ab und übernehmen hierfür anteilmäßig oder komplett die Kosten. Diese Maßnahme kann vor dem Arbeitsverhältnis durchgeführt werden.
 
Alle Fördermöglichkeiten sind abhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie seinen Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Sie werden von dem Ortenau Jobcenter festgelegt.

Service

Durch regionale Aufteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten hat jeder Arbeitgeber einen Ansprechpartner in allen Fragen der Arbeitsvermittlung durch das Ortenau Jobcenter.

Wir unterstützen Sie bei Stellenbesetzungen durch eine passgenaue Vorauswahl geeigneter Bewerber auch bei kurzfristigem Bedarf.

Wir treffen eine Auswahl nach den benötigten Schlüssel- und Fachqualifikationen, schlagen die von Ihnen gewünschte Anzahl an Bewerbern vor und verringern dadurch Ihren Zeitaufwand bei der Personalrekrutierung.

Neben gegebenenfalls notwendigen fachlichen Qualifizierungen erhalten die vermittelten Arbeitskräfte nach Bedarf ein individuelles Coaching oder werden auch nach der Vermittlung von uns betreut.

Wir beraten Sie gerne über mögliche Fördermaßnahmen bei der Einstellung von Arbeitssuchenden aus der Gruppe der ALG II Bezieher.

Personalbedarf melden

Sie suchen Personal...

  • das für ihr Unternehmen geeignet ist, auch bei kurzfristigem Bedarf
  • das Ihnen nach einer passgenauen Vorauswahl vorgeschlagen wird
  • das über eine kompetente Arbeitsvermittlung zu Ihnen kommt

Wir vermitteln Arbeitskräfte...

  • die nach den benötigten Qualifikationen ausgewählt wurden
  • die auf die Bedürfnisse der Unternehmen der Region vorbereitet sind
  • für die es bei Bedarf auch nach der Vermittlung eine Ansprechpartner bei uns gibt

Wie kommen wir ins Gespräch?

    • Nehmen Sie Kontakt zu unserer Firmenberatung auf
    • Melden Sie uns Ihre offenen Arbeits- und Ausbildungsstellen
    • Wir beraten Sie auch gern vor Ort in Ihrem Betrieb

Melden Sie Ihren Personalbedarf hier. 

Regionale Zuständigkeiten der Firmenberatung

Firmenberatung im Bereich Kehl

Frau Lechner

Telefon: 07851 9487-5021
Mobil: 0162 2543565
Fax: 07851 9487-895105
E-Mail: Lechner.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Kehl Zentrum, Sundheim, Goldscheuer, Marlen, Kittersburg, Hohnhurst

Frau Luschy-Bittner

Telefon: 07851 9487-5020
Fax: 07851 9487-895105
E-Mail: Luschy-Bittner.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Kehler Ortsteile: Odelshofen, Kork, Neumühl, Querbach, Bodersweier, Auenheim, Leutesheim, sowie Rheinau und Ortsteile von Rheinau: Linx, Holzhausen, Honau, Diersheim, Hausgereut, Hohbühn, Rheinbischofsheim, Freistett, Memprechtshofen, Helmingen, Willstätt OT Sand, Legelshurst, Eckartsweier, Hesselhurst, Zierolshofen, Lichtenau, Rheinmünster, Flughafen Karlsruhe - Baden-Baden, Iffezheim und Rastatt

Firmenberatung im Bereich Achern

Frau Welle

Telefon: 07841 6048-4001
Fax: 07841 6049894001
E-Mail: Welle.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Lauf, Renchen, Sasbachwalden, Kappelrodeck, Ottenhöfen, Sasbach und Seebach, Achern inkl. Ortsteile, Ottersweier, Bühl, Sinzheim, Bad.-Bad., Gaggenau, Gernsbach und Kuppenheim

Firmenberatung im Bereich Offenburg

Herr Bürkle

Telefon: 0781 805-9357
Fax: 0781 805-9387
E-Mail: Buerkle.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Neuried, Schutterwald, Langhurst, Höfen, 77656 Offenburg mit den Ortsteilen Zunsweier, Elgersweier, Uffhofen, Hildboltsweier, Albersbösch, Waltersweier und Weier, Gengenbach inkl. Ortsteile Schwaibach, Bermersbach, Reichenbach, Hohberg mit Diersburg, Hofweier und Niederschopfheim, Berghaupten, Ohlsbach, Ortenberg

Herr Forsgren

Telefon: 0781 805-9306
Fax: 0781 805-9387
E-Mail: Forsgren.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Appenweier, Nesselried, Urloffen, Butschbach, Bottenau, Oberkirch, Tiergarten, Ringelbach, Haslach, Stadelhofen, Zusenhofen, Nussbach, Ödsbach, Oppenau, Ibach, Maisach, Lierbach, Ramsbach, Bad Peterstal-Griesbach, Durbach, Ebersweier und Lautenbach, Offenburg (77652 und 77654) mit den Ortsteilen Bühl, Griesheim, Bohlsbach, Windschläg, Rammersweier, Zell-Weierbach, Fessenbach und alle Zeitarbeitsfirmen in Offenburg

Firmenberatung im Bereich Lahr

Frau Braunschweiger

Alte Bahnhofstraße 10
77933 Lahr

Telefon: 07821 95449-2034
Fax: 07821 95449-2074
E-Mail: Braunschweiger.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Lahr: Anfangsbuchstaben A - F sowie Friesenheim, Kippenheim und Rust


Frau Lanzillotti

Telefon: 07821 95449-2087
Fax: 07821 95449-2073
E-Mail: Lanzillotti.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Lahr: Anfangsbuchstaben G - L sowie Schuttertal, Seelbach, Schwanau und Meißenheim

Herr Vergin

Alte Bahnhofstraße 10

Telefon: 07821 95449-2010
Mobil: 0162 2544566
Fax: 07821 95449-2073
E-Mail: Vergin.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Lahr: Anfangsbuchstaben M - Z sowie Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Mahlberg inkl. des Ortsteils Orschweier und Ringsheim

Firmenberatung im Bereich Wolfach

Herr Schmider

Telefon: 07834 988-3204
Fax: 07834 988-3160
E-Mail: schmider2.jobcenter@ortenaukreis.de

Zuständigkeiten: Wolfach sowie Ortsteile, Oberwolfach, Hofstetten, Fischerbach, Haslach inkl. Ortsteil, Zell am Harmersbach inkl. Ortsteile, Hausach inkl. Ortsteil, Biberach inkl. Ortsteil, Oberharmersbach, Nordrach, Steinach inkl. Ortsteil, Gutach i.K., Mühlenbach, Landkreis Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Freudenstadt, Elzach und Biederbach

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Ausschreibungen



Integreat-Plattform
Der kompakte Alltagsguide hilft unter anderem Neuzugewanderten, gut im Ortenaukreis anzukommen, sich zu orientieren und zu integrieren. Er unterstützt aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, auf Anhieb gewünschte Informationen und Ansprechpartner zu finden.
Einen schnellen Einblick gibt Ihnen unser Video zur App.
Die Integreat-Plattform ist für die Arbeit am Computer abrufbar. Für das Smartphone und Tablet kann die App kostenlos im Google Play Store oder im App Store heruntergeladen werden.